FÜR ERBEN UND ERBENGEMEINSCHAFTEN
Steuerberatung aus Bochum
Für ein Erbe, das bleibt.
Familienvermögen schützen und ausbauen.
Plötzlich Immobilie, Unternehmen, Konten und Wertpapiere geerbt – und niemand sagt Ihnen, was jetzt zu tun ist? Gemeinsam ordnen wir Ihre Erbschaft, klären die Steuern und zeigen Ihnen, wie Sie daraus ein tragfähiges, auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenes Vermögen aufbauen, statt es zu verbrauchen. Auch Ihre eigene Nachfolge planen wir mit Ihnen, damit Ihre Familie später nicht vor denselben Fragen steht.
- Mo–Fr 9:30–14:00 Uhr, weitere Zeiten nach Absprache
- Beratung per Video oder Telefon
- Termin in der Regel innerhalb einer Woche
Nachlass-Kompass
Wo steht Ihr Nachlass wirklich?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Vermögen, Immobilien und Unternehmen — Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung zu Komplexität, Dringlichkeit und dem sinnvollen nächsten Schritt.
Frage 1 von 9
Ihre Analyse wird erstellt
- Angaben werden ausgewertet
- Vermögens- und Immobiliensituation wird eingeordnet
- Schulden und Nettovermögen werden berücksichtigt
- Handlungsempfehlung wird erstellt
Komplexität
Dringlichkeit
Nächster Schritt
Klarheit in einem Erstgespräch
Diese Einschätzung ersetzt keine steuerliche Beratung. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation konkret ein — inklusive Fristen, Bewertung und Gestaltungsspielraum.
Bitte Name, E-Mail und Einwilligung ausfüllen.
Vielen Dank! Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Diese Analyse dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Erben & Vererben wirft für viele erstmal mehr Fragen als Antworten auf und wird oft als Belastung wahrgenommen, nicht als Gelegenheit
HÄUFIGE PROBLEME
Der blinde Fleck
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Mythos Unternehmen
sind steuerfrei
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Teures Abwarten
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Die nächste Generation ist nicht vorbereitet
Häufig ist die nächste Generation auf die neuen Pflichten und Aufgaben nicht vorbereitet und das Familienvermögen wird unter Wert veräußert.
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Vermögensverteilung
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Fehlende Absicherung
Der Generationswechsel wird häufig hinausgezögert durch Unsicherheiten über die eigene finanzielle Absicherung im Alter wenn das Vermögen weitergegeben wurde.
Verpasste Chancen
Das Familienvermögen zu erhalten und weiter Auszubauen ist für viele die größte Herausforderung.
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FÜR SIE UND IHRE FAMILIE
Was am Ende für Sie bleibt
Jede Zusammenarbeit mit uns verfolgt drei Ziele:
✓dass falsche Strukturen oder Fehlentscheidungen nicht zu einer Steuerlast führen, die Ihr Vermögen gefährdet
✓dass Ihre Familie nach dem Erbfall zusammenhält, statt sich zu entzweien
✓dass das Familienvermögen geschützt und im besten Fall weiter ausgebaut wird.
Wir bündeln unsere Leistungen in drei Pakete – je nachdem, wo Sie im Erbprozess gerade stehen.
Paket 1Weitblick: Vorsorge & Übergabe
Für alle, die nicht warten, bis es zu spät ist.
EnthältBestandsaufnahme aller Vermögenswerte nach steuerlichen KriterienSteuerliche Beurteilung und Gestaltungsempfehlung für die Übertragung und VorsorgeabsicherungUnterstützung bei der Umsetzung des Nachfolgewechsels und bei StrukturanpassungenMit vorausschauender Planung nutzen Sie Freibeträge nach § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu und übergeben Ihr Vermögen strukturiert, statt es später über eine hohe Steuerlast zu verlieren.Dabei berücksichtigen wir auch Übertragungen außerhalb der klassischen Schenkung, um langfristig Steuern zu gestalten. Die Absicherung und Versorgung des Übergebenden ist uns dabei besonders wichtig und Teil unserer individuellen Planung.
Paket 2Sicherheit: Begleitung im Erbfall oder bei Schenkungen
Für alle, bei denen der Erbfall bereits eingetreten ist oder eine Schenkung ansteht.
EnthältSteuerliche Unternehmens- und Immobilienbewertung nach dem BewGErstellung der Erbschaft-, Schenkungs- und FeststellungserklärungenBegleitung von Erben und Erbengemeinschaften bis zur abgeschlossenen VeranlagungWir ermitteln die Werte nach dem Bewertungsgesetz, erstellen alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht und sichern jeden Freibetrag. Bei Erbengemeinschaften begleiten wir alle Beteiligten bis zur abgeschlossenen Veranlagung, damit die Gemeinschaft nicht an fehlender Struktur zerbricht.
Paket 3Strategie: Vermögen sichern & ausbauen
Für alle, die aus dem Erbe langfristig etwas machen wollen.
EnthältAnalyse der Vermögens- und Einkommenssituation nach dem ErbfallSteueroptimierte Strategie für den Erhalt und Ausbau des geerbten VermögensPrüfung und Anpassung der Strukturen, z. B. bei Immobilien und BeteiligungenLaufende steuerliche Betreuung mit festem AnsprechpartnerWir begleiten Sie dauerhaft dabei, geerbtes Vermögen steueroptimiert zu erhalten und auszubauen – mit einem festen Ansprechpartner statt wechselnden Sachbearbeitern.So bleibt Ihr Vermögen nicht nur erhalten, sondern wird gezielt und steuerlich sinnvoll weiterentwickelt – auch wenn sich Gesetze oder Ihre Lebenssituation ändern.
F A Q
Unternehmens- und Immobilienbewertung
Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren – bei Immobilien meist Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, bei Unternehmen in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren. Wir wählen das für Sie günstigste zulässige Verfahren und dokumentieren die Wertermittlung so, dass sie vom Finanzamt anerkannt wird.
Für Immobilien in der Regel Grundbuchauszug, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr und bei vermieteten Objekten die Mieteinnahmen; für Unternehmen die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre. Nach einem kurzen Blick auf Ihren Fall sagen wir Ihnen genau, was zusätzlich nötig ist.
Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Ist unsere Bewertung besser begründet als die des Finanzamts, prüfen wir den Bescheid und legen für Sie Einspruch ein.
Eine Immobilienbewertung ist meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, eine Unternehmensbewertung kann je nach Komplexität mehrere Wochen dauern. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.
Erbschaftsteuererklärung
Eine feste Abgabefrist für die Erklärung selbst gibt es nicht – sie beginnt erst, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert, und beträgt dann in der Regel mindestens einen Monat (§ 31 ErbStG). Unabhängig davon müssen Sie den Erbfall dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis anzeigen (§ 30 ErbStG) – diese Anzeige übernehmen wir für Sie.
Nach § 16 ErbStG gelten aktuell: Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Voreltern bei Erbschaft 100.000 €, alle übrigen (Steuerklasse II/III) 20.000 €. Wir prüfen, welche Freibeträge in Ihrem Fall greifen, und sorgen dafür, dass keiner ungenutzt verfällt.
Ja, wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt – von der Anzeige nach § 30 ErbStG bis zur endgültigen Steuerfestsetzung.
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns – eine verspätete Anzeige kann steuerstrafrechtliche Folgen haben, lässt sich aber durch zeitnahes Nachholen oft noch ordnen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und die nächsten Schritte.
Begleitung von Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft kann nach § 2032 BGB nur gemeinsam über den Nachlass verfügen – schon eine Person kann eine Auseinandersetzung blockieren. Wir erarbeiten eine steuerlich saubere Aufteilung, die für alle Miterben nachvollziehbar ist, und moderieren die wirtschaftlichen Fragen dazu.
Ja. Wir sind ausschließlich für die steuerliche Seite zuständig, arbeiten bei Bedarf aber eng mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder Notar zusammen, um eine tragfähige Lösung zu erreichen.
Nicht zwingend, aber bei gegenläufigen Interessen zwischen Miterben ist eine getrennte Beratung sinnvoll, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Wir sprechen das offen an, wenn wir das in Ihrem Fall so einschätzen.
Wir prüfen, wie sich Immobilien, Betriebsvermögen und liquide Mittel so auf die Erben verteilen lassen, dass Freibeträge optimal genutzt werden und durch die Teilung selbst keine unnötige Steuerlast entsteht.
Vorweggenommene Erbfolge & Schenkung
Sobald absehbar ist, dass später Erbschaftsteuer anfallen würde, weil das Vermögen die Freibeträge übersteigt. Da sich die Freibeträge nach § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu nutzen lassen, lohnt sich frühzeitige Planung besonders bei größerem Vermögen.
Alle 10 Jahre erneut (§ 14 ErbStG). Wer frühzeitig mit der Übertragung beginnt, kann so mehrfach steuerfrei übertragen, statt einmalig beim Erbfall.
Wer Vermögen zu früh oder ohne Absicherung überträgt, kann finanziell von den Beschenkten abhängig werden. Deshalb planen wir Übertragungen mit Rückbehalt von Nießbrauch- oder Wohnrechten, wo das sinnvoll ist.
Nein, das bleibt Sache von Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Wir stimmen die steuerliche Gestaltung eng mit Ihrem Notar ab, damit rechtliche und steuerliche Seite zusammenpassen.
Vermögensaufbau nach dem Erbfall
Wir entwickeln eine steueroptimierte Strategie für geerbtes Vermögen – etwa um unnötige laufende Steuerlast bei Immobilien oder Betriebsvermögen zu vermeiden – als Teil unserer laufenden steuerlichen Beratung.
Ja – auch bei überschaubarem Vermögen sorgt eine klare Struktur von Anfang an dafür, dass daraus langfristig etwas wird, statt dass es durch falsche Entscheidungen an Wert verliert.
Nein. Wir begleiten Sie ausschließlich im Rahmen unserer eigenen steuerlichen Beratung als Steuerberater – ohne Vermittlung an oder Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern oder Finanzberatern.
Dafür ist das Erstgespräch da: Wir sortieren gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte zuerst sinnvoll sind.
Laufende Betreuung
Eine kontinuierliche steuerliche Begleitung nach dem Erbfall statt einer einmaligen Beratung – mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, statt wechselnder Sachbearbeiter.
Das richten wir nach Ihrem Bedarf – von anlassbezogenem Kontakt bei wichtigen Entscheidungen bis zu regelmäßigen Terminen.
Nein. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie diese nach der ersten Begleitung im Erbfall in Anspruch nehmen.
Ja, das ist jederzeit möglich.
Allgemein: Zusammenarbeit & Kanzleiabläufe
Sie haben zwei Möglichkeiten. Das kostenlose Erstgespräch dauert etwa 20 Minuten: Wir klären Ihre Situation und Ihr Anliegen und besprechen, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Unterlagen brauchen Sie dafür nicht. Möchten Sie gleich eine fachliche Einschätzung, bieten wir ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch von ein bis maximal zwei Stunden an. Es kostet 250 € inklusive Umsatzsteuer, und 50 % davon rechnen wir bei einer späteren Zusammenarbeit als Vorauszahlung an. Welche Unterlagen dafür hilfreich sind, hängt von den Themen und den Vermögenswerten ab – das stimmen wir vorher individuell mit Ihnen ab.
Die Beratung findet bevorzugt per Video statt, aktuell meist über Google Meet; das Videotool ist aber nebensächlich, und auf Wunsch beraten wir Sie auch telefonisch. Eine kostenpflichtige Beratung kann zudem bei Ihnen innerhalb von Bochum stattfinden (zuzüglich Anfahrtspauschale). Bei langfristigen Mandaten ist vereinzelt auch ein Termin in der Kanzlei nach Vereinbarung möglich.
Grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV); bei individuellem Aufwand ist auch eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV möglich. Die genaue Abrechnung besprechen wir transparent im Erstgespräch, bevor es losgeht.
In der Regel innerhalb einer Woche. In dringenden Fällen, etwa bei Fristen oder Zeitdruck im Erbfall, ist auch ein Termin innerhalb von 24 Stunden möglich. Unsere festen Zeiten sind Montag bis Freitag von 9:30 bis 14:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung problemlos möglich und für viele Mandanten sogar der Normalfall.
Als Steuerberater unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG – Ihre Unterlagen und Daten werden entsprechend vertraulich behandelt.
Guten Tag, ich bin Sascha Ries – schön, dass Sie hier sind!
Wie Sie vielleicht schon gemerkt haben, bin ich von Beruf Steuerberater. Schon als Kind war ich fasziniert von Zahlen und der Frage, wie Geld eigentlich für einen arbeiten kann. Schon früh ist daraus der Berufswunsch zum Steuerberater entstanden – und die Leidenschaft dafür ist bis heute geblieben.
Als Vater von zwei Kindern weiß ich selbst, wie wichtig es ist, für die nächste Generation vorzusorgen. Mein Ziel ist deshalb nicht, Ihnen als unnahbarer Berater kluge Sprüche aufzutischen, sondern Ihnen als Sparringspartner zur Seite zu stehen: Wir schützen Ihr geerbtes Vermögen, nehmen Ihnen den Bürokratiefrust ab und geben Ihnen das Know-how an die Hand, damit Sie es sicher weiter ausbauen können.


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Schreiben Sie oder rufen Sie uns an – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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